Rechtsprechung
   LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7660
LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96 (https://dejure.org/1997,7660)
LSG Saarland, Entscheidung vom 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96 (https://dejure.org/1997,7660)
LSG Saarland, Entscheidung vom 20. November 1997 - L 6/1 Ar 18/96 (https://dejure.org/1997,7660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96
    Das BSG hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21.04.1988, Az.: 7 RAr 73/86 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; Urteil vom 01.04.1993, Az.: 7 RAr 68/92 = BSGE 72, 177 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13) offengelassen, ob auf zur Gänze außerhalb der Rahmenfrist gelegene Lohnabrechnungszeiträume überhaupt zur Bestimmung des Bemessungszeitraums zurückgegriffen werden kann.

    Denn würde man generell in derartigen Fällen zu dem Ergebnis gelangen, daß ein Bemessungszeitraum überhaupt nicht festgestellt werden kann, käme man logischerweise auch zu einer Nichtanwendbarkeit des § 112 Abs. 7 AFG (vgl. BSG vom 01.04.1993 a.a.O. S. 11 ff.).

    Eine einfach nur erweiternde Anwendung der in dem Urteil des BSG vom 01.04.1993 (a.a.O.) gefundenen Lösung (analoge Heranziehung des § 112 Abs. 5 Nr. 8 AFG) kommt indes auch nicht in Betracht.

  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94

    Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S.

    Auszug aus LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG-Urteil vom 25.01.1996, Az.: 7 RAr 90/94) folgt aus der engen sachlichen Verknüpfung mit den abgerechneten Lohnabrechnungszeiträumen, in denen Arbeitsentgelt erzielt worden ist, daß § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG nur auf die Beitragspflicht aus Beschäftigungen nach § 168 AFG abstellt, also auf eine Beitragspflicht, die einen Entgeltanspruch aus Beschäftigung voraussetzt.

    Die Lösung dieses Dilemmas läßt sich nach der Überzeugung des Senats nur darin finden, daß man den Begriff des Bemessungszeitraums anders als das BSG in dem oben dargestellten Urteil vom 25.01.1996 (a.a.O.) versteht.

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86

    Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche

    Auszug aus LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96
    Das BSG hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21.04.1988, Az.: 7 RAr 73/86 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; Urteil vom 01.04.1993, Az.: 7 RAr 68/92 = BSGE 72, 177 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13) offengelassen, ob auf zur Gänze außerhalb der Rahmenfrist gelegene Lohnabrechnungszeiträume überhaupt zur Bestimmung des Bemessungszeitraums zurückgegriffen werden kann.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96
    Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß es sich bei Art. 6 GG um eine wertentscheidende Grundsatznorm handelt (vgl. BVerfGE 6, 55, 76), aus der dem Staat die Pflicht erwächst, Ehe und Familie nicht nur vor Beeinträchtigungen zu schützen, sondern auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
  • BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld mit Hilfe einer

    Auszug aus LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96
    Nach dieser Verfassungsnorm ist der Staat zwar nicht verpflichtet, jede die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen, so daß sich aus der grundgesetzlichen Vorschrift regelmäßig keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen herleiten lassen (vgl. BSG-Urteil vom 20.11.1996, Az.: 14 REg 6/96 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht